Rechtsprechung
AG Stuttgart, 09.07.1991 - 11 C 3738/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 652; BGB § 653; HGB § 93
Hälftiger Courtageanspruch nach Beendigung des Maklervertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
VM, Provisionsanspruch, Anspruch auf Folgeprovision bei Bestandswegnahme, Courtageanspruch bei Vermittlerwechsel, Bestandsübertragung, Provisionsansprüche bei Vermittlerwechsel, Handelsbrauch
Papierfundstellen
- VersR 1992, 609
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.1990 - IV ZR 141/89
Anspruch des Maklers auf Provision für Anschlussverträge - Mitwirkung des Maklers …
Auszug aus AG Stuttgart, 09.07.1991 - 11 C 3738/91
Nach den vorstehenden Grundsätzen hat der VM i. S. des § 93 Abs. 1 HGB auch nach Beendigung des VMV einen Anspruch gegen das VU auf Folgeprovision (unter Bezugnahme auf BGH, 13.06.1990 - IV ZR 141/89 - LS 1). - BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Maklerprovision für einen Folgevertrag
Auszug aus AG Stuttgart, 09.07.1991 - 11 C 3738/91
Der Anspruch auf den Betreuungsanteil in der Courtage entfällt im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem VU, weil der VM danach den Aufwand für die Betreuungsleistung erspart (unter Bezugnahme auf BGH, 27.11.1985 LS 8 = NJW 86, 1036; 86, 58; OLG Hamm, 28.04.1986 LS 3; LG Hagen, 11.03.1985 LS 2). - BGH, 25.06.1985 - KZR 31/84
Kartellrechtliche Wirksamkeit von Taschenbuch-Lizenzverträgen mit …
Auszug aus AG Stuttgart, 09.07.1991 - 11 C 3738/91
Der Anspruch auf den Betreuungsanteil in der Courtage entfällt im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem VU, weil der VM danach den Aufwand für die Betreuungsleistung erspart (unter Bezugnahme auf BGH, 27.11.1985 LS 8 = NJW 86, 1036; 86, 58; OLG Hamm, 28.04.1986 LS 3; LG Hagen, 11.03.1985 LS 2).
- LG München I, 30.03.1994 - 15 S 18646/93
Kürzung der Maklercourtage bei Wegfall der Betreuungstätigkeit durch den VM, …
Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, denen sich auch die Kammer anschließt, hat in diesen Fällen der Versicherungsmakler auch nach dem Wegfall der Betreuungstätigkeit einen Courtageanspruch gegen das Versicherungsunternehmen, wobei mangels anderweitiger Abrede davon auszugehen ist, daß 50 % Vergütung auf die Vermittlung und 50 % auf die Betreuung des Versicherungsvertrages entfallen und der Versicherungsmakler sich die 50 % Betreuungsanteil nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrages erspart (vgl. Prölss/Martin VVG 25 Aufl., nach § 48 Anm. 4 A, 5, BGH VersR 1986, S. 237, OLG Hamm, VersR 87, S. 155, AG Stuttgart VersR 92, S. 609, LG Hagen VersR 86, S. 144).